Clubrennen ZieboSlot
Ziebo-S-Cup 1:32
Saison 2011 Stand 14.12.2010
Allgemeines
Um möglichst vielen Besitzern eines 1:32ers die Gelegenheit zu geben an unserer Rennserie teilzunehmen sind Fahrzeuge aller Kategorien im Maßstab 1:32 zugelassen, sofern sie die Bestimmungen
des Reglement 1:32 für Fahrzeuge einhalten. - Die Startgebühr beträgt € 3,- je Rennen ( für Mitglieder)
- Die Startgebühr beträgt € 5,- je Rennen (für Nichtmitglieder)
Rennablauf
Termine
Handregler
Der Anschluss der Regler erfolgt über 4mm Bahnenstecker mit „Deutscher Belegung“
Schwarz = Bremse (minus)
Rot = Vollgas (plus)
Gelb = geregelter Abgang
Die internationale (Parma) Belegung ist ebenfalls markiert.
Punkteverteilung
Reglement 1:32
Bestimmungen der Fahrzeuge
Saison 2011
Stand 14.12.2010
Fahrzeugbestimmungen
Karosserie und Chassis
Die Fahrzeuge müssen im Maßstab 1:32 sein. Es dürfen frei kaufbare Serien – und Tuningkunststoffchassis und Zubehör im unbearbeiteten Zustand gefahren werden. Die Bearbeitung der Tuningchassis ist nur zur Anpassung an die Karosserien ist erlaubt.
Die Autos müssen eine vollständige, modellnahe Karosserie aus Hartplastik enthalten. Es werden keine Fantasie Karosserien zugelassen. Außerdem müssen die Fahrzeuge durch Lackierung und Decals(Sponsoren, 3 Startnummern etc) einen rennmäßigen Eindruck vermitteln. Politische, religiöse oder anstößige Designs sind verboten.
Ein dreidimensionaler, mindestens dreifarbig bemalter Fahrereinsatz muss in der Karosserie platziert sein. Die Fahrzeuge dürfen ein Mindestgewicht von 75g nicht unterschreiten.
Die maximale Spurweite darf 65mm nicht überschreiten.
Bodenfreiheit
Die Bodenfreiheit des Fahrzeuges muss mindestens 1mm betragen. Gemessen wird die Bodenfreiheit am fahrbereiten Fahrzeug auf der Richtplatte.
Motor und Antriebseinheit
Als Antrieb ist ausschließlich ein Mabucci FK130 Motor zulässig. Dieser ist mit einem entsprechend gelaserten Schriftzug versehen. Gehandelt wird er beispielsweise als Slotdevil Fuchs, Fox1 usw. Der Motor muss sich in serienmäßigem Zustand befinden, ohne jegliche Veränderungen. Die Platzierung und Befestigung des Motors ist beliebig. Fahrzeuge mit einem Vierrad- oder Allradantrieb sind ebenso wie Differenziale nicht zulässig. Es dürfen maximal die Räder einer Achse angetrieben werden.
Hafthilfe
Das Austrimmen der Fahrzeuge mit Gewichten, z. B. Blei ist zulässig. Es ist nur ein Leitkiel, und nur in der Fahrzeuglängsachse zulässig, dieser darf nicht über die Karosserie, von oben betrachtet, herausstehen.
Reifen
Auf der angetriebenen Achse sind Moosgummireifen vorgeschrieben, z. Bsp. Sigma Blackmagic, GP Speedtires, JP Moosgummi oder andere Hersteller.
Das Reifenmaterial der Vorderachse (nicht angetriebenen Achse) ist frei wählbar.
Nach der technischen Abnahme werden die Reifen der Antriebsachse mit zugelassener Handcreme beschichtet; die Verwendung von weiteren chemischen Zusätzen ist untersagt.
Die Reinigung der Reifen zwischen den einzelnen Läufen erfolgt ausschließlich mit dem von der Rennleitung gestellten Klebeband.
Räder
Die Räder müssen zum Erscheinungsbild des Fahrzeuges passen und einen dreidimensionalen Ziereinsatz enthalten, ebenfalls ist die Verwendung von Designfelgen (Lochfelgen sind keine Designfelgen) auch ohne Ziereinsatz zulässig.
Kontrolle der Fahrzeuge
Die Kontrolle der Fahrzeuge wird vor Beginn des Rennens (techn. Abnahme) von der Rennleitung durchgeführt.
Eine Annullierung des Rennens wegen Verstößen gegen das Fahrzeug-Reglement ist nach Ablauf des Rennens nicht mehr
möglich. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Rennleitung. Concours-Wertung
Nach Abnahme der Fahrzeuge und Überführung in den Parc-Ferme haben alle Fahrer Gelegenheit, das optisch schönste Auto zu küren.
Dazu legt jeder Fahrer die ihm bei der Fahrzeugabnahme zugeteilte und nummerierte Marke vor dem Fahrzeug seiner Wahl ab. Hierzu stellt die Rennleitung zu jedem Fahrzeug einen Behälter. Das eigene Fahrzeug darf nicht bewertet werden.
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